Informationen zum Verbot von Halogenlampen

Die EU-Verordnungen 244/2009, 245/2009, 347/2010 und 1194/2012 hatten bereits große Auswirkungen auf das Angebot an Leuchtmitteln. 
Das Verkaufsverbot wurde in sechs Phasen ausgearbeitet, die letzte Phase sollte bereits 2016 in Kraft treten, nach einer Verlängerung ist es nun zum 1.09.2018 so weit.

Welche Leuchtmittel?

Generell geht es um Halogenlampen der Effizienzklasse D, mit E27-Sockel 20 W - 75 W, E14-Sockel 20 W - 50 W, G9-Sockel (Stiftsockel) 40 W, GU10-Sockel (Halogenstrahler) 20 W - 75 W.
Im Wesentlichen sind Halogenlampen ohne Reflektor, die einen Lichtstrom zwischen 60 – 12000 lm abstrahlen und die mit 230 bis 240 Volt betrieben werden, betroffen, die sogenannten Hochvolt-Halogenbirnen.

Weiterhin ist der Verkauf klarer Halogenlampen mit r7s-Sockeln welche mindestens die Energieklasse C erfüllen erlaubt.
Auch energiesparende Halogenlampen, die mindestens die Energieklasse B einhalten sind nicht betroffen.

Informationen für den Verbraucher

Wie zuvor bei den Glühbirnen dürfen Lampen, die sich bereits im Handel befinden, weiter verkauft werden. Verbraucher sollten sich aber nicht aus dieser Quelle auf Vorrat eindecken, denn
die LED-Ersatzprodukte sind ausgereift und verbrauchen nur einen Bruchteil des Stroms, den die veralteten Leuchtmittel benötigen. 

Moderne LED Lampen

Ersatz für nicht mehr erhältliche Leuchtmittel 

Die Verordnung betrifft überwiegend E27 und E14 Leuchtmittel. Die Lampen wurden einst entwickelt, um gegenüber herkömmlichen Glühbirnen Energie einzusparen.
Da es sowohl ausgezeichnete LED-Lampen für die E27 Fassung als auch für die E14 Fassung gibt, sind diese Produkte überflüssig.
Auch extrem dünne LED-Lampen mit einem Durchmesser von 18 mm sind erhältlich.

 e27_fruppge14_gruppe

 

G9 Stiftsockel austauschen

Nur Lampen, der Energieeffizienzklasse D und E sind vom Verbot betroffen. Das Sortiment an LED-Lampen für die G9-Fassung ist groß. Die Birnchen können einen Lichtstrom von über 600 Lumen erzeugen
und haben den Vorteil, dass sie nicht nur wie Halogenlicht eine Farbtemperatur von 3000 K aufweisen. Auch wärmeres und kälteres Licht ist möglich.

GU10 Halogenstrahler ersetzen

Das Verkaufsverbot betrifft nur GU10-Spots der Energieklasse D und E. Gerade in diesem Bereich bietet der Handel ein ausgesprochen großes Sortiment an LED Spots an. 
LED-GU10 Spots gibt es von ca. 100 bis 700 Lumen, mit Abstrahlwinkeln zwischen 35° und 360° und Farbtemperaturen von ultrawarmweiß bis kaltweiß. Der LED Spot ist also nicht nur im Hinblick auf die Energieeffizienz ein Gewinn.

g9_gruppegu10_gruppe

 

LED Fluter

Ersatz für r7s – Halogenstab

Das Leuchtmittel ist von der Verordnung aktuell kaum betroffen, da die meisten Halogenstäbe die Energieklasse C erfüllen. Ein Ersatz macht auf jeden Fall Sinn, es lohnt nicht weiter Halogenleuchtmittel zu kaufen.
Das Leuchtmittel ist in Deckenflutern, Baustrahlern und bei Außenleuchten häufig anzutreffen. Es biete sich an hochwertige r7s-LED Lampen für die Innenbeleuchtung einzusetzen.

Eine optimale Lösung sind LED Fluter mit fest verbauten Leuchtmitteln. Diese sind im Hinblick auf die Leuchtstärke und die Energieeffizient anderen Lösungen weit überlegen.
Die modernen flachen Leuchte eignen sich ausgezeichnet für die Innen- und die Außenbeleuchtung.

r7s_ersatzled_fluter

 

Warum sich ein Austausch lohnt

LEDs haben heute eine annähernd so gute Farbwiedergabe wie Halogenleuchten. Die Farbtemperatur ist nicht an den Lichtstrom gebunden. Sie können diese nach Ihrem Bedarf auswählen. 
Außerdem erzeugen LEDs kaum Wärme und senden keine Infrarotstrahlen aus. Sie schonen daher wärmeempfindliches Material.

 

In der Tabelle sind Verbrauch, Ersparnis in Prozent und die Lebensdauer verschiedener Leuchtmittel zusammengestellt, die eine ähnlichen Lichtstrom erzeugen wie ein 60 Watt Birne.

Halogen und LED im Vergleich