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Fördermittel für Betriebe

Auch im Jahr 2016 können Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden Fördermittel für den Umstieg von herkömmlichen Einrichtungen auf LED-Beleuchtungen bekommen.

Die Förderung für Betriebe ist nur möglich, wenn die Anschlussleistung  der  installierten  LED-Leuchten mindestens  500Watt beträgt und das eingesetzten LED-System mit  einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Alle Isolicht Produkte besitzen natürlich ein gültiges CE Kennzeichen. Nicht gefördert werden der Tausch konventioneller Leuchtmittel wie Glühlampen gegen LED-Leuchtmittel, LED-Systeme in Neubauten sowie Werbe- oder Außenbeleuchtung beziehungsweise LED-Stripes. Die Mittel stehen für LED-Leuchten, deren Steuerung, Kabel und Leitungen inklusive Rohr-und Tragsystemen und  Schalt-, Steuer- und Steckgeräten bereit. Besonders geeignet zum Umbau sind unsere kabelgebundenen LED Röhren, da diese nicht als Leuchtmittel sondern als Leuchte klassifiziert sind. Weiters empfiehlt sich im Officebereich der Umstieg von klassischen Rasterleuchten auf effiziente LED Paneele.

Die  Förderung beträgt 600 Euro/kWh aber höchsten 30 % der Investitionskosten. Für die Steuerung iste ein Zuschlage von 100 Euro/kWh möglich.

Weitere Informationen und Antragstellung

Fördermittel für Gemeinden - Innenbeleuchtung

Ein vergleichbares Förderprogramm wie für Betriebe gibt es auch für Gemeinden.  Gefördert wird der Umstieg auf LED-Beleuchtung in Innenräumen. Allerdings beträgt die Fördersumme höchstens 360 Euro/kWh aber höchstens 30 % der Gesamtinvestition. Für die Lichtsteuerung ist ein Zuschlag von 60 Euro/kWh möglich. Außerdem ist einen Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von mindestens 12 % erforderlich.

Weitere Informationen für Gemeinden

Fördermittel für die Straßenbeleuchtung

Weitere Fördermittel stehen Gemeinden zu, die verschiedene Maßnahmen durchführen, um den Energieverbrauch zu senken. In diesem Rahmen sind auch Zuschüsse für die Straßenbeleuchtung möglich. Der Zuschuss zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung ist nur möglich, wenn die Maßnahme mindestens 20 Lichtpunkte betrifft. Er beträgt 15 Euro/LP pauschal bei Lampen, die bis 40 kW verbrauchen und 40 Euro/LP bei einem Verbrauch von über 40 kW je Lampe. Insgesamt darf die Fördersumme nicht 30 % der Investitionssumme übersteigen. Für die Lichtsteuerung ist ein Zuschuss von 30 % der Pauschalförderung möglich.

Informationen für Gemeinden, welche die Straßenbeleuchtung optimieren wollen.

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