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Fördermittel Schweiz

Interessante Förderprogramme helfen beim Umstieg auf LED-Beleuchtung

 

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Nicht alle sind im gesamten Land möglich, da die Kantone und die Gemeinden eigene Richtlinien haben. Einen guten Wegweiser durch den Förderdschungel gibt die Seite Energiefranken.

Nach Eingabe der Postleitzahl finden Sie alle in Ihrer Region angebotenen Förderprogramme. Dort erfahren Sie, wie Sie die Mittel anfordern können und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.

 

Mittel für Privatpersonen

 

Programme für private Interessenten, die explizit den Umstieg auf LED-Beleuchtung fördern, gibt es derzeit nicht. Die Massnahmen beschränken sich auf den Neubau, die Förderung effizienter Heizungen und Warmwasserversorgungen, die Sanierung der Gebäudehüllen und die Erzeugung von Strom. In einigen Kantonen stehen Mittel auch für Beratungen bereit.

 

Programme für Firmen und Kommunen

 

Im ganzen Land stehen drei Förderprogramme für Unternehmen bereit.

 

  • Effiziente Beleuchtung (LED-Technologie in Zweckbauten mit beleuchteter Nutzfläche > 2'000 m2)
  • LED-Beleuchtung im öffentlichen Raum (Umrüstung auf eine intelligente LED-Strassenbeleuchtung)
  • Energieeffiziente Beleuchtung

 

Effiziente Beleuchtung: effeLED ist ein Förderprogramm des Fachverbandes der Beleuchtungsindustrie auf nationaler Ebene. Bis zu 4'000.– Franken Fördergeld sind für den Mehraufwand, den eine zertifizierte Umsetzung erfordert, möglich. Die Anlagen müssen mindestens 50 Prozent weniger Strom verbrauchen als solche, die den SIA-Grenzwerten entsprechen. Die Experten begleiten das Projekt kostenlos. Wichtig: Seit 2016 müssen mindestens 45 Prozent der eingesetzten Leuchten mit LED-Technologie ausgestattet sein.

 

 

LED-Beleuchtung im öffentlichen Raum: effeSTRADA ist ebenfalls ein nationales Förderprogramm des Fachverbandes der Beleuchtungsindustrie. Es unterstützt Gemeinden, die ihre Strassenbeleuchtung auf eine intelligente LED-Lösung umstellen. Je Lichtpunkt bekommen die Kommunen 100.– Franken. Bedingung ist, dass der Ersatz eine LED-Leuchte mit Steuerung ist. Ferner müssen 50 bis 500 Lichtpunkte ersetzt werden und die Umstellung muss bis Dezember 2017 erfolgt sein. Der Umstieg senkt den Stromverbrauch unter anderem durch eine zeit- oder bewegungsabhängige Steuerung. Die Leuchten müssen über mindestens drei Dimmstufen die Lichtstärke dem vorhandenen Restlicht und idealerweise auch dem Verkehrsaufkommen anpassen.

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