Förderungen Deutschland

Der Fokus der Förderung hat sich in der Bundesrepublik Deutschland von der Energieeffizienz in Richtung erneuerbarer Energien verlagert. Der Umstieg auf LED-Leuchtmittel wird aktuell nur noch über einige wenige Förderprodukte der KfW-Bank unterstützt. In einigen Bundesländern gibt es noch vereinzelt Förderungen, aber auch diese laufen aus.

Ab Herbst 2016 legt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein neues Förderprogramm für den Mittelstand auf. Vermutlich wird es keine Mittel für den Umstieg auf LED-Beleuchtung beinhalten. Im Rahmen von Gesamtkonzepten könnte eine Förderung möglich sein.

Mit Stand vom März 2016 gibt es drei Förderprogramme der KfW LED-Beleuchtung unterstützen. Die Förderprodukte 217/218, 219/220 und 276/277/278 sind im Zusammenhang mit dem Umrüsten auf stromsparende LED-Beleuchtung interessant.

Die Förderung ist grundsätzlich über ein Kreditinstitut zu beantragen. Der Kreditnehmer muss bankübliche Sicherheiten erbringen. Zum Teil hängt die Zinshöhe von der Bonität des Kreditnehmers ab. Der komplette Zahlungsverkehr erfolgt über die Bank.

 

Generell sind die beihilferechtlichen Regeln einzuhalten. Die Mittel für die KfW-Programme stammen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes.

 

Informationen zum KfW-Förderprodukt 217/218: IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren

Wer gefördert wird: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen und Gemeindeverbände. Konkret können Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Betriebe dieser Körperschaften die Mittel bekommen. Bei Zweckverbänden ist zu beachten, dass diese laut EU-Verordnung 575/2013 (Artikel 114 (2) und 115 (2)) keine wirtschaftliche Tätigkeit i Sinne des EU-Beihilferechts ausüben. Dies prüft die KfW im Einzelfall.

Förderungsfähige Maßnahmen: Das Produkt hilft bei der Finanzierung des Neubaus (217) energieeffizienter Gebäude beziehungsweise bei der energetischen Sanierung (218) von Bestandsgebäuden, die der sozialen oder kommunalen Infrastruktur dienen und die keine Wohngebäude sind. Einige Einzelmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehört der Austausch oder die Optimierung der Beleuchtung. Ferner werden auch Maßnahmen die im Rahmen der Optimierung anfallen gefördert, beispielsweise

  • Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
  • notwendige Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind
  • Einregulierung der geförderten Anlage
  • Kosten für ein Energiemanagementsystem

Förderungsart: Kredit ohne Höchstbetrag für Bau oder Sanierung von Nichtwohngebäuden mit einem Tilgungszuschuss.

Konditionen: Bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei, bei einer Laufzeit von 20 Jahren muss erst ab dem 4. Jahr getilgt werden und bei 30 Jahren Laufzeit sind die ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die Zinsfestschreibung beträgt immer10 Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt. Im März 2016 betrug er 0,05 %.

Eine Finanzierung ist zu 100 % möglich und die Auszahlung erfolgt ohne Abzüge wahlweise in einer oder in 2 Teilbeträgen. Die Summe ist innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abzurufen. In begründeten Einzelfällen kann die Fist auf bis zu 36 Monaten verlängert werden.

Rückzahlung: In den tilgungsfreien Jahren sind nur Zinszahlungen fällig, danach ist der Betrag in gleich hohen Raten vierteljährliche zuzüglich der Zinsen auf den Restbetrag zurückzuführen. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich, aber in diesem Fall ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig

Tilgungszuschuss: Der Tilgungszuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen 5 % der Kreditsumme höchstens aber 5 Euro je Quadratmeter sanierter Fläche.

Kombinationsmöglichkeit: KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Premium" (271)

Informationen zum KfW-Förderprodukt 219/220: IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren

Investieren in energiesparende Nichtwohngebäude

Das Produkt ähnelt dem Förderprodukt 217/218 unterstützt aber Unternehmen, die mit Kommunen zusammenarbeiten oder an denen Kommunen beteiligt sind.

Wer gefördert wird: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund. Kommunen müssen mit mehr als 50 % beteiligt sein oder sie haben zusammen mit dem Bundesland mehr als 50 % der Anteile und die Kommune ist mit mindestens 25 % beteiligt. Ferner werden Gemeinnützige Unternehmen und Kirchen sowie Personen oder Unternehmen im Rahmen von

Öffentlich-privaten Partnerschaften unterstützt. Im letzen Fall müssen langfristige Verträge bestehen und die Mittel sowie die Risiken müssen von beiden Vertragspartnern getragen werden.

Förderungsfähige Maßnahmen: Das Produkt hilft Neubauten (220) energieeffizienter Gebäude oder die der energetische Sanierung (219) von Bestandsgebäuden zu finanzieren, die zur sozialen oder kommunalen Infrastruktur gehören und keinen Wohnzwecken dienen. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehört der Austausch oder die Optimierung der Beleuchtung.

Förderungsart: Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 1,00 % bis zu einer Maximalsumme von 25 Millionen Euro pro Vorhaben mit Tilgungszuschuss.

Konditionen: 2, 3 oder 5 Tilgungsfreie Jahre bei einer Laufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt, dem persönlichen Ausfallrisiko des Kreditnehmers und der Laufzeit. Er beträgt zwischen 1 und 7,4 %.

Eine Finanzierung ist zu 100 % möglich. Die Summe ist innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abzurufen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist auf bis zu 36 Monaten verlängert werden. Ab dem 13. Monat ist eine Bereitstellungsprovision zu zahlen.

Rückzahlung: Während der tilgungsfreien Jahre fallen nur Zahlungen für Zinsen an, danach ist der Betrag in gleichhohen Raten vierteljährliche zuzüglich der Zinsen auf den Restbetrag zurückzuführen. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich, sofern eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wird.

Tilgungszuschuss: Der Tilgungszuschuss beträgt bei allen Einzelmaßnahmen 5 % der Kreditsumme, sofern der Betrag 5 Euro je Quadratmeter der sanierten Fläche nicht übersteigt

Kombinationsmöglichkeit: keine

Informationen zum KfW-Förderprukt 276 277, 278: KfW-Energieeffizienzprogramm