Wieso Leuchtmittel mit gleichem Lichtstrom nicht gleich hell strahlen müssen?

Die EG Verordnungen 244/2009; 245/2009; 1194/2012 und 874/2012 regeln genau, welche Parameter Leuchtmittel einhalten müssen und wie Verpackungen zu kennzeichnen sind. Damit sollten Mogeleien nicht mehr möglich sein. Aber eine kleine Gesetzeslücke verbleibt, die manche Hersteller so weit ausreizen wie möglich.


Definition von Lichtstrom

In der Physik ist der Lichtstrom (Φ) die Strahlung einer Lichtquelle, die diese in Form von sichtbarem Licht aussendet. Die EU-Verordnung definiert sichtbares Licht als elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge von 380 – 780 nm.

Ferner wird der Lichtstrom nicht an einer Lichtquelle, sondern an einer Lampe gemessen. Eine einzelne LED ist beispielsweise eine Lichtquelle. Sie sendet ohne jegliche Abdeckung mehr Licht aus, als in einem Leuchtmittel verbaut, bei der sie unter einer Linse oder einem Glas sitzt. Eine Lampe ist ein Gerät, das Abdeckungen, Filter, Linsen oder Lichtverteiler enthalten kann. Sofern diese nicht entfernt werden können, ohne die Lichtquelle zu zerstören, gehören sie zur Lampe.

Ein LED-Leuchtmittel, das die Form einer Glühbirne hat, muss also als ganze betrachtet werden. Die Angaben des Lichtstroms beziehen sich auf die komplette Birne und nicht auf die Anbauteile, die sich unter dem Glas befinden.


Zusammenhang zwischen Energieeffizienzklasse und Lumen

Die Einstufung in die Energieeffizienzklassen erfolgt in dem die eingesetzte Energie und der Lichtstrom ins Verhältnis gesetzt werden.

EEI = Pcor / Pref

Die eingesetzte Energie hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird je nach eingesetzter Technik durch Multiplikation mit einem Faktor korrigiert. Daher die Bezeichnung „Pcor“.

Der Nenner (Pref) ist die Referenzleistung. Diese errechnet sich aus dem Lichtstrom in Abhängigkeit von dessen Stärke nach folgender Formel.

Formel 1

Eine genaue Bestimmung des Lichtstroms ist also die Voraussetzung für die korrekte Einstufung einer Lampe oder eines Leuchtmittels in die richtige Energieeffizienzklasse.

Um in die Klasse A++ zu gelangen, darf der EEI ≤ 0,11 betragen, sofern es sich um ungebündeltes Licht handelt, bei gebündeltem Licht beträgt die Grenze 0,13.


Wie Hersteller an die Grenzen gehen

Die Verordnung 874/2012/EU

zur Anforderung an die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten erlaubt eine Fehlertoleranz von 10 %. Damit soll verhindert werden, dass unvermeidbare Messfehler zu einem Verstoß gegen die Vorgaben führen. Da die Messverfahren aber recht genau sind, nutzen einige Hersteller die Toleranzgrenze bewusst aus.

Unternehmen, die sich sicher sind, das ein Leuchtmittel bei 10 Watt Input einen Output von 1.000 Lumen erzeugt, gehen kein Risiko ein, wenn Sie stattdessen 1.100 Lumen angeben. Zusammen mit dem Korrekturfaktor kann sich für ein gebündeltes Leuchtmittel folgendes Ergeben:

Korrekte Berechnung: Pcor = 1,1 x 10 W = 11 W; Lichtstrom = 1.000 Lumen; Pref = 76,7 ; EEI = 11/76,7 = 1,4 Leuchtmittel gehört in die Energieeffizienzklasse A
Geschönte Berechnung: Pcor = 1,1 x 10 W = 11 W; Lichtstrom = 1.100 Lumen; Pref = 83,1 ; EEI = 11/83,1 = 1,3 Leuchtmittel gehört in die Energieeffizienzklasse A++

Wir möchten betonen, dass nicht alle Hersteller diese Toleranzen ausnutzen. Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber dies erlaubt.

Beispiel für verwirrende Angaben eines LED Leuchtmittels:

Falsche Lumenangaben